Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026 · Stoposto GmbH, Geschäftsbereich Stoposto Direkt
1. Anbieterin und Geltungsbereich
Anbieterin ist die Stoposto GmbH, Hüttenstraße 45, 45527 Hattingen, Geschäftsführer Ljubiša Stokanović, Handelsregister HRB 29328, Amtsgericht Essen.
Diese AGB gelten für Leistungen in den Bereichen Erreichbarkeitsservice, Telefonannahme, Inbound, Outbound Flex, Vertrieb, Leadqualifizierung, Terminvereinbarung, Dedicated Sales Desk, Recruiting Desk, Kandidatenansprache und -vorqualifizierung, Backoffice, CRM- und Datenpflege sowie individuelle BPO-Dienstleistungen.
Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Individualvereinbarungen haben Vorrang.
2. Vertragsschluss
Die Inhalte unserer Website stellen kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt durch Angebotsannahme, Vertragsunterzeichnung, Auftragsbestätigung, elektronische Annahme oder Leistungsbeginn aufgrund einer Vereinbarung zustande. Umfang, Preis, Laufzeit und Beginn ergeben sich aus dem Angebot bzw. Vertrag.
3. Leistungsumfang
Wir erbringen die vereinbarten Tätigkeiten fachgerecht nach Angebot, Vertrag, Leistungsbeschreibung, Gesprächsleitfaden, Prozessbeschreibung und Onboarding. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Erreichbarkeitsservice
Der Erreichbarkeitsservice umfasst insbesondere Begrüßung, Anliegenaufnahme, Erfassung von Kontaktdaten, Rückrufnotizen, Weiterleitung, Terminaufnahme, Priorisierung, Dokumentation und Übergabe an den Kunden.
Der Kunde stellt Ansprechpartner, Vertretungsregelungen, Leitfäden, Öffnungszeiten, Weiterleitungsziele, Eskalationsregeln und die erforderlichen Informationen bereit.
5. Abrechnung von Gesprächszeiten
Maßgeblich ist die technisch erfasste Gesprächsdauer. Eine sekundengenaue Erfassung und Umrechnung ist möglich; Beispiel: 2:30 Minuten entsprechen 2,5 Minuten. Es gilt der vereinbarte Minutenpreis.
6. Outbound Flex
Outbound-Leistungen umfassen insbesondere Neukundenansprache, Bestandskundenaktivierung, Terminvereinbarung, Leadqualifizierung, Angebotsnachverfolgung, Reaktivierung, Rückgewinnung, Eventeinladungen, Befragungen und sonstige Kampagnen. Zielgruppe, Leitfaden, Ziel und Kriterien werden mit dem Kunden abgestimmt.
7. Produktive Stunden
Abrechenbar ist nur die tatsächlich dokumentierte Projektzeit. Pausen, Urlaub, Krankheit, allgemeine interne Meetings, nicht projektbezogene Schulungen und Leerlauf werden nicht berechnet. Projektbezogene Telefonate, Vor- und Nachbereitung, CRM-Pflege, Leadrecherche, Follow-ups, E-Mails, Terminpflege und vereinbarte Tätigkeiten können produktiv sein.
8. Dedicated Agents und Teams
Die bereitgestellte Kapazität richtet sich nach der Vereinbarung. Ein Anspruch auf eine bestimmte natürliche Person besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ersatz bei Urlaub, Krankheit, Ausscheiden oder organisatorischen Gründen ist zulässig.
9. Recruiting Desk
Der Recruiting Desk umfasst Kandidatenansprache, Erstkontakt, Vorqualifizierung, Klärung von Rahmenbedingungen, Nachfassen, Terminvereinbarung sowie CRM- und Datenpflege. Eine Garantie für die Besetzung einer Stelle wird nicht übernommen. Auswahl, Eignungsprüfung, Einstellung und Vergütung liegen beim Kunden.
10. Backoffice
Backoffice-Leistungen umfassen je nach Auftrag CRM-Pflege, Stammdaten, E-Mail-Bearbeitung, Termine, Dokumentation, Auftragsbearbeitung, Datenpflege, Follow-ups und sonstige administrative Tätigkeiten.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt die erforderlichen Zugänge, Systeme, Ansprechpartner, Prozesse, Leitfäden, Angebote, Produktinformationen, Preislisten, Kriterien, Eskalationsregeln und Datenschutzinformationen rechtzeitig bereit.
12. Rechtmäßigkeit der Kundendaten
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Daten und Leads rechtmäßig erhoben wurden und verwendet werden dürfen sowie dass die beauftragten Kommunikationsmaßnahmen wettbewerbs-, datenschutz- und telekommunikationsrechtlich zulässig sind. Wir dürfen offensichtlich rechtswidrige Weisungen ablehnen.
13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Es gelten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
14. Preise
Es gelten die Preise aus Angebot, Vertrag oder Website. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mögliche Modelle sind Abrechnung nach Gesprächsminute, produktiver Stunde, Pauschale, Dedicated Agent, Grundpreis plus Nutzung, erfolgsabhängige Modelle oder Projektpreise.
15. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Gesprächsminuten oder -sekunden, produktiven Stunden, Pauschalen, gebuchten Kapazitäten, definierten Leistungen oder vereinbarten Einheiten. Eine automatisierte Ermittlung der Abrechnungsgrundlagen ist möglich.
16. Rechnungen und Fälligkeit
Rechnungen werden elektronisch übermittelt; die Zahlungsfrist ergibt sich aus Rechnung oder Vertrag. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Nach erfolgloser Mahnung bzw. bei erheblichen Rückständen ist eine Leistungsaussetzung möglich.
17. Preisanpassungen
Bei wesentlichen Kostenänderungen sind Preisanpassungen mit angemessenem Vorlauf möglich. Gegebenenfalls besteht ein Sonderkündigungsrecht nach der konkreten Vertragsgestaltung.
18. Onboarding
Das Onboarding umfasst Prozessaufnahme, Technik, Rufnummer, Zugänge, Leitfaden, Schulung, Testanrufe, Qualitätssicherung und Freigabe. Der Start hängt von der rechtzeitigen Mitwirkung des Kunden ab.
19. Leistungsänderungen
Neue Leitfäden, Rufnummern, Produkte, Zielgruppen, Schnittstellen, Systeme oder erhebliche Prozessänderungen können Zusatzaufwand verursachen; wesentliche Zusatzkosten werden vorher mitgeteilt.
20. Verfügbarkeit und Technik
Unsere Leistungen nutzen Drittsysteme wie Telekommunikation, Cloud, CRM, Internet, Hosting und Software. Eine Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht übernommen; eigene Störungen bearbeiten wir im zumutbaren Umfang.
21. Höhere Gewalt
Für Ereignisse außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs – etwa erhebliche Telekommunikations-, Internet- oder Stromausfälle, Drittanbieterausfälle, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, Krieg oder Arbeitskämpfe – haften wir nicht.
22. Qualitätssicherung
Zur Qualitätssicherung setzen wir Stichproben, Auswertungen, Coachings, Prozesskontrollen, KPIs und Feedback ein. Aufzeichnungen erfolgen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig sind.
23. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und Kündigung richten sich nach Angebot und Vertrag. Fehlt eine individuelle Regelung, können Verträge auf unbestimmte Zeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
24. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, bei übernommenen Garantien sowie im Rahmen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Dies gilt auch für unsere Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
25. Keine Erfolgsgarantie
Eine Garantie für Umsätze, Abschlussquoten, Termine, Bewerber, Einstellungen oder Conversion-Raten wird nicht übernommen, sofern sie nicht ausdrücklich zugesichert wurde.
26. Vertraulichkeit
Geschäftliche Informationen wie Kundendaten, Preise, Prozesse, Leitfäden, Zugänge, Dokumentationen und Vertriebsinformationen sind vertraulich zu behandeln. Dies gilt über das Vertragsende hinaus.
27. Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen
Wir dürfen eigene Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer einsetzen; die datenschutzrechtlichen Anforderungen bleiben zu beachten.
28. Abwerbung
Die gezielte direkte Abwerbung eingesetzter Stoposto-Mitarbeiter ist nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zulässig; weitere Regelungen können im Vertrag getroffen werden.
29. Referenznennung
Name, Logo oder Marke des Kunden werden öffentlich nur mit entsprechender Vereinbarung oder Zustimmung genannt.
30. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur aus demselben Vertragsverhältnis.
31. Übertragung
Wesentliche Rechte und Pflichten dürfen nur mit Zustimmung übertragen werden, soweit gesetzlich nichts anderes gilt. Der Einsatz von Mitarbeitern, Unterauftragnehmern und verbundenen Unternehmen bleibt möglich.
32. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht; das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
33. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Stoposto GmbH.
34. Änderungen und Nebenabreden
Individualvereinbarungen haben Vorrang. Änderungen und Ergänzungen bedürfen aus Nachweisgründen der Textform.
35. Salvatorische Regelung
Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen lässt die übrigen Regelungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.